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AGB / CG

Contrena GmbH - Allgemeine Geschäftbedingungen

Allgemeines
Für den Geschäftsverkehr mit der CONTRENA GMBH gelten ausschliesslich die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind auch ohne besondere Bezugnahme für den gesamten gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsverkehr mit der CONTRENA GMBH verbindlich. Abweichungen bedürfen der schriftlichen Form. Der Kunde kann durch Contrena elektronisch oder schriftlich über Produkte oder News informiert werden. Der Kunde kann sich aber jederzeit aus dem Verteiler austragen lassen. (Informationen zum Datenschutz)

2. Angebot und Preise / Produkteinformationen
2.1 Alle Angebote sind freibleibend. Die Lieferfirma behält sich vor, aufgrund des Angebotes den Auftrag entgegenzunehmen oder abzulehnen.
2.2 Die Preise sind fest. Der CONTRENA GMBH steht jedoch das Recht zu, die am Tage der Lieferung gültigen Preise zu verrechnen oder bei Ablehnung durch den Käufer vom Vertrag zurückzutreten. Verpackung, Porti und Frachtkosten werden immer separat verrechnet. Die Preise werden generell inklusive Mehrwertsteuer ausgewiesen.
2.3 CONTRENA GMBH ist bemüht, die Kunden über die angebotenen Produkte und Dienstleistungen auf der Website mit den aktuellen Informationen der Hersteller oder Lieferanten zu informieren. Da CONTRENA GMBH kein Produzent ist, sondern nur Produkte von Herstellern oder Lieferanten verkauft, werden Informationen über diese Produkte von den Herstellern oder Lieferanten bezogen und für die Kunden informativ zusammengestellt. Deshalb sind alle Angaben auf unsere Website ohne Gewähr oder Haftung und nicht als Zusicherung zu verstehen. Die Packungsinhalte oder Zubehörteile können nach Modell-, Produkteänderung oder Herstellungsdatum variieren. Insbesondere kann für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Informationen keine Haftung übernommen werden.

3. Lieferung
3.1 Die CONTRENA GMBH wählt die Transportmittel und die Versandart. Verlangt der Käufer Abweichendes, trägt er die Mehrkosten.
3.2 Teillieferungen sind zulässig. Unabwendbare Ereignisse wie höhere Gewalt, Streiks usw. berechtigen die CONTRENA GMBH zum Lieferaufschub, allenfalls zum Rücktritt vom Vertrag. Mit der Übergabe der Ware an den Käufer oder der Abgabe der Ware zur Verwendung geht die Gefahr auf den Käufer über.

4. Zahlungsbedingungen
4.1 CONTRENA GMBH bestimmt die Zahlungsmodalitäten. Der Kunde verpflichtet sich den Betrag in Bar, per Vorauskasse oder durch Nachnahme zu bezahlen. Öffentliche Institutionen können gegen Rechnung beliefert werden. Solche Rechnungen sind innert 10 Tagen ab Rechnungsdatum zahlbar. Skonti sind ausgeschlossen. Bei verspäteter Zahlung wird ein bankenüblicher Verzugszins berechnet. Falls der Kunde diese Vereinbarungen nicht einhält, behält sich CONTRENA GMBH vor, eine Bestellung ganz oder teilweise rückgängig zu machen und die Umtriebe zu verrechnen. Wenn sich die Kreditwürdigkeit des Kunden verschlechtert, behält sich CONTRENA GMBH das Recht vor, selbst nach teilweiser Lieferung der Produkte, vom Kunden die ausreichenden Garantien zwecks guter Durchführung der ergriffenen Verpflichtungen zu fordern. Falls der Kunde die CONTRENA GMBH nicht zufrieden stellt, ist CONTRENA GMBH berechtigt, die Bestellung gänzlich oder teilweise rückgängig zu machen.
4.3 Die Aufrechnung von Gegenforderungen des Käufers ist ausgeschlossen. Vom Käufer geltend gemachte Ansprüche aus Gewährleistungen oder behaupteter Mängel befreien ihn bis zur rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung nicht von der Zahlungspflicht. Die CONTRENA GMBH behält sich vor, Ware nur gegen Sicherstellung, Vorauszahlung oder Nachnahme zu liefern, abweichend von vorstehenden Zahlungsbedingungen. Vorauszahlungen werden nicht verzinst.
4.4 Zahlungsverzug hat zur Folge, dass alle Zahlungserleichterungen sofort hinfällig werden. Nach Fälligkeit sind Verzugszinsen von 8% zu entrichten. Die CONTRENA GMBH darf unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware zurücknehmen. Verweigerung der Annahme bestellter Ware entbindet nicht von der Kaufpreiszahlung. Alle Mahn- und Inkasso-Spesen im Falle von Annahme- oder Zahlungsverzug gehen zu Lasten des Käufers.

5. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die Ware Eigentum der CONTRENA GMBH. Bei Vermischung oder Verarbeitung entsteht Miteigentum der CONTRENA GMBH am neuen Produkt. Bei bestimmungsgemässer Weiterveräusserung der Ware hat der Käufer das noch bestehende Miteigentum der CONTRENA GMBH ausdrücklich vorzubehalten und Zahlung des Kaufpreises an die CONTRENA GMBH auszubedingen. Bei Weiterveräusserung der Ware auf Kredit geht der Eigentumsvorbehalt auf die Kaufpreisforderung über. Davon kann die CONTRENA GMBH den Schuldner, den ihr der Käufer zu nennen hat, jederzeit verständigen. Von Massnahmen, welche den Eigentumsvorbehalt gefährden können, ist die CONTRENA GMBH sofort zu verständigen, ebenso ist der Dritte auf den Eigentumsvorbehalt aufmerksam zu machen.

6. Zeichnungen und Unterlagen
An allen Zeichnungen, Offerten und anderen Unterlagen der CONTRENA GMBH behalten wir uns das ausschliessliche Eigentums- und Urheberrecht vor. Solche Dokumente werden dem Käufer persönlich anvertraut und dürfen nicht an Dritte weitergegeben oder kopiert werden. Auf Verlangen sind diese an die CONTRENA GMBH zu retournieren.

7. Haftung für Mängel und Schadenersatz
7.1 Offene Mängel müssen sofort schriftlich gerügt werden, sonst gilt die Ware als genehmigt.
7.2 Versteckte Mängel müssen bei Hervorkommen sofort schriftlich gerügt werden, ansonsten die Ware als genehmigt gilt. Die CONTRENA GMBH leistet Gewähr für mangelfreie Ware, nicht aber für anwendungstechnische Beratung. Im Falle einer berechtigten Mängelrüge ist die CONTRENA GMBH nach ihrer Wahl berechtigt:- gegen Rückgabe der beanstandeten Ware Ersatz zu liefern - den Kaufpreis zurückzuerstatten und vom Vertrag zurückzutreten - unter Aufrechterhaltung des Kaufvertrages den Minderwert der Ware zu vergüten. Die Ansprüche des Käufers erlöschen auf jeden Fall, wenn sie nicht innerhalb von 30 Tagen nach Ablieferung der Ware gerichtlich geltend gemacht werden. Schadenersatzansprüche gegen die CONTRENA GMBH sind in allen Fällen ausgeschlossen, ausser es fällt ihr eine grobe Fahrlässigkeit zur Last. Der Käufer hat Beweispflicht.

8. Retouren / Garantie
8.1 Garantieansprüche beschränken sich auf die Bedingungen des Herstellers/Lieferanten.
8.2 Fehlerhafte Produkte müssen innert der Garantiefrist mit schriftlicher Fehlerbeschreibung an die CONTRENA GMBH gemeldet werden. Auf Lieferpapieren und Verpackung muss die CONTRENA-RMA-No. vermerkt sein. Diese muss vor der Rücksendung auf der Homepage (contrena.ch oder conpicture.ch) oder per Fax verlangt werden. Der Rücksendung muss eine Kopie der Rechnung des Kaufs der Ware beigelegt sein. Von diesen Bedingungen abweichende Retouren werden nicht bearbeitet und an den Kunden retourniert mit Kostenfolge. Für ein Garantiehandling, dass direkt vom Kunden vorgenommen werden konnte, wird eine Aufwandspauschale erhoben.

9. Gerichtsstand
Birmensdorf-Zürich ist ausschliesslich Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. Das Rechtsverhältnis untersteht dem schweizerischen Recht.


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